Einem Toten die letzte Ehre zu erweisen, dazu waren Angehörige und Freunde in römischer Zeit - wenn nicht gesetzlich, so doch moralisch verpflichtet. Dieses "iusta facere" (das Gebührende tun) fiel natürlich je nach sozialem Stand und finanziellem Vermögen der Familie recht unterschiedlich aus. Die Ärmsten waren froh, ihre Toten überhaupt unter die Erde zu bekommen. Die Reichen dagegen wetteiferten im Pomp.
Vor der Bestattung wurde der Leichnam des Verstorbenen gewaschen, - wenn man es sich leisten konnte - mit wohlriechendem Öl gesalbt, einbalsamiert, in Festgewänder gekleidet und Blumen geschmückt bis zu mehreren Tagen auf einem Totenbett (lectus funebris) im Hause aufgebahrt. So konnten Angehörige, Freunde und Bekannte Abschied nehmen. Die Frauen stimmten die Totenklage an, rauften sich dabei die Haare, zerrissen ihre Kleider, zerkratzten und schlugen sich. War eine wichtige Persönlichkeit gestorben - und reiche Familien hielten ihre Verstorbenen grundsätzlich für solche - dann wurde ihr Tod durch einen Herold bekannt gemacht: "Ollus Quiris leto datus est. Exsequias (L. Titio L. filio) quibus est commodum, ire iam tempus est. Ollus ex aedibus effertur." (Ein freier Bürger ist gestorben. Gib - z.B. dem L. Titius, dem Sohn des Lucius - das letzte Geleit! Alle, die können, sollten schon jetzt kommen. Er wird bald aus der Stadt getragen.) - eine Totenanzeige auf römisch.
Am Tage der Bestattung wurde der Leichnam in einem feierlichen Leichenzug - bei vornehmen Familien versteht sich: in den Vormittagsstunden, wenn das größte Treiben auf den Straßen herrschte - zum Begräbnisplatz gebracht: vorneweg die Bläser, dann die Klageweiber, die Tänzer und Mimen, die in ihren Darbietungen die Person des Verstorbenen karikierten und seine Taten persiflierten. Vor dem Leichnam auf dem Totenbett, das nicht selten von den engsten Verwandten getragen wurde, die Masken der Ahnen. Dahinter folgten die Angehörigen, Freunde und Bekannten - als Zeichen der Trauer - in weißen Gewändern.
Im 1. Jahrhundert n.Chr. verbrannten die Römer gewöhnlich ihre Toten (Brandbestattung); die dafür notwendigen Verbrennungsplätze (ustrina) gab es auf jedem Friedhof. Dort wurde ein Scheiterhaufen aufgehäuft, der Verstorbene darauf niedergelegt. Eine Weinspende (libatio) war die letzte Ehrung für den Toten, zugleich aber auch die Weihe des Scheiterhaufens. Dann loderte das Feuer auf; die Trauergemeinde stimmte die Totenklage an. |
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Nach dem Niederbrennen des Scheiterhaufens wurde die noch glühende Asche mit Wein und Wasser gelöscht, der Leichenbrand säuberlich aussortiert und gewaschen, in einen Behälter (Urne) gesammelt und andernorts in einem Grab bestattet (Ossuariengräber). Die Urnen konnten Gefäße aus Ton und Glas oder auch Stein- und Bleikisten sein. Bisweilen wurde der Leichenbrand in einen Beutel aus organischem Material (Textil, Leder) gefüllt. Manchmal wurden die Reste des Scheiterhaufens mit in die Grabgrube geschüttet (Brandschüttungsgräber). Die Ausgräber fanden in Neuss allerdings auch Bestattungen, bei denen man sich nicht die Mühe gemacht hatte, Leichenbrand und Scheiterhaufenreste voneinander zu trennen; da war alles zusammen in die Grabgrube eingefüllt worden (Brandgrubengräber). Eine besondere, jedoch keineswegs seltene Form der Brandbestattung war das sog. Bustum, im Rheinland - und auch in Neuss - frühestens seit der Mitte des 1. Jahrhunderts n.Chr. belegt. In diesem Falle wurde der Scheiterhaufen mit dem Leichnam über der Grabgrube errichtet, in der später auch die Urne bei gesetzt werde n sollte. Auch beim Bustum wurde der Leichenbrand ausgelesen und getrennt von den Scheiterhaufenrückständen in die Grabgrube gegeben.
Man glaubte in römischer Zeit, die Verstorbenen hätten im Jenseits ähnliche Bedürfnisse wie die Lebenden im Diesseits; deshalb gab man ihnen entsprechende Beigaben mit ins Grab. Die Speisen sollten Hunger und Durst stillen, die Teller, Schüsseln, Näpfe, Becher und Krüge die Toten in den Stand versetzen, an den sog. Totenmahlen teilzunehmen; das Geld - manchmal nur eine einzige Münze - war für Charon, den Fährmann über den Unterweltsfluß, bestimmt. Manche Beigaben bezogen sich auf den Beruf des Verstorbenen. Mädchen und Frauen erhielten Schmuck mit ins Jenseits. |
Oft bestanden die Grabbeigaben jedoch aus symbolischen Gegenständen wie Lampen als Wegleuchten in der dunklen Unterwelt, Rasseln zur Abwehr von Dämonen und Bergkristallringe - wie der Mars-Latobius-Ring aus Neuss (s. Abb.) - zum Schutz gegen die lodernden Flammen des Jenseits. Hühnereier und Pinienzapfen drückten die Hoffnung auf Wiedergeburt und Unsterblichkeit aus. Ein Tonei und Eierschalen fanden sich auch in den Neusser Gräberfeldern.
Ab Mitte des 2. Jahrhunderts n.Chr. setzte sich allmählich die Körperbestattung durch; in Neuss ist das älteste bislang bekannte Körpergrab in die erste Hälfte des 3. Jahrhunderts n.Chr. zu datieren. Möglicherweise hing der Wandel der Bestattungssitten mit veränderten Jenseitsvorstellungen zusammen; vielleicht glaubte man, mit intaktem Körper ins Jenseits kommen zu müssen. Die Toten wurden dann vielfach in Bleisärgen oder Sarkophagen beigesetzt. Bei ärmeren Leuten mußten Holzkisten genügen; viele wurden nur in ein Leichentuch eingeschlagen und ins Grab gelegt.
Auch die Beigaben wiesen - wie schon bei den Brandbestattungen - auf soziale Unterschiede hin. Aus Neuss kennen wir bislang nur einen einzigen reliefverzierten Sandsteinsarkophag; er war wohl um die Mitte des 3. Jahrhunderts n.Chr. - wie die Inschrift bezeugt - auf Veranlassung eines Soldatenveterans namens Princinius Florus für eine gewisse Aurelia Maria angefertigt worden.
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