Schon das älteste römische Gesetz, das sog. Zwölf-Tafel-Gesetz aus der Mitte des 5. Jahrhunderts v.Chr., verbot, die Toten in der Stadt zu begraben oder zu verbrennen. So bestatteten die Römer also nicht nur in Rom selbst, sondern überall im Römischen Reich auf oft ausgedehnten Gräberfeldern außerhalb der militärischen und zivilen Siedlungen rechts und links belebter Ausfallstraßen. Dort begegneten sich die Welt der Toten und die Welt der Lebenden; die Vorbeieilenden sahen die mehr oder weniger prunkvollen, farbig gefaßten Grabbauten am Straßenrand. Da standen hügelartige Tumuli neben Grabtempeln und hoch aufragenden Grabpfeilern; da lagen architektonisch gefaßte Grabgärten neben breit ausladenden Grabaltären und abgeschlossene Grabkammern für Aschenurnen von Generationen. Man las die Inschriften der Grabdenkmäler, erfuhr Namen, Herkunft und Alter - oft auch den Beruf - der Bestatteten und wußte sofort, das finanzielle Vermögen, die soziale Stellung und nicht selten auch den politischen Einfluß ihrer Familien richtig einzuschätzen.
Die Bestattungsplätze nahe den Verkehrsstraßen waren deshalb besonders teuer und weitgehend den Reichen vorbehalten. Bis zur Peripherie, der Randzone der Gräberfelder, gab es ein deutliches soziales Gefälle: Weit hinten bestatteten die Ärmsten. Dies war in Rom ebenso wie in Pompeji, Köln oder Neuss.
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