Quästor (lateinisch quaestor, zu quaerere: suchen, untersuchen), Magistrat im antiken Rom.
Die Quästoren waren in der Königszeit wohl ursprünglich eine Art Untersuchungsrichter in Mordfällen. In der Frühzeit der Republik ernannten sich die Konsuln zwei Quästoren als Gehilfen; ab 447 v.Chr. wurden die Quästoren als ordentliche Jahresbeamte vom Volk gewählt. Ihre Aufgabe war nun die Verwaltung der Staatskasse (Aerarium populi Romani). Ab 421 v.Chr. war das Amt auch Plebejern zugänglich; zugleich wurde die Anzahl der Quästoren von zwei auf vier erhöht: Zwei Quästoren, die quaestores urbani oder aerarii, waren weiterhin für die Staatskasse zuständig, die beiden anderen als die Begleiter der Konsuln auf Feldzügen für die Kriegskasse und den Proviant. 267 v.Chr. kamen weitere vier Quästoren hinzu, die u.a. für die Flotte und die Versorgung verantwortlich waren. Im Zuge der römischen Expansion und der Einrichtung von Provinzen wurde die Zahl der Quästoren erneut erhöht; jedem Provinzstatthalter wurde ein Quästor vor allem für die Finanzverwaltung, aber auch für richterliche und militärische Aufgaben beigestellt. Sulla legte 81 v.Chr. in der lex Cornelia de XX quaestoribus die Zahl der Quästoren auf 20 fest, unter Caesar gab es vorübergehend 40 Quästoren, Augustus reduzierte ihre Anzahl wieder auf 20. In der Kaiserzeit wandelten sich die Aufgaben der Quästoren allmählich; die quaestores urbani z.B. wurden durch praefecti aerarii Saturni abgelöst, und unter Konstantin waren die Quästoren schließlich hauptsächlich für die Ausrichtung von Spielen zuständig.
Die Quästur war das niedrigste Amt im cursus honorum (Ämterlaufbahn) und konnte nach Vollendung des 30., seit Augustus nach Vollendung des 25. Lebensjahres bekleidet werden. Seit Sulla wurden die Quästoren nach Ablauf ihrer Amtszeit Mitglieder des Senats.
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