NGZ-Online, 22. August 2003
Relikte aus der Eisenzeit im Boden vermutet
Altenheim-Grundstück: Thema Bodendenkmalpflege
Öffentlich diskutiert wurde über den Bau eines Altenpflegeheims erstmals vor genau zwei Jahren. Nachdem nach der zähen Entscheidungsfindung zu Gunsten der Caritas als Betreiber dann im August 2002 die wohl noch mühseligere Suche nach einem geeigneten Grundstück beendet war, befindet sich das Planungsverfahren inzwischen auf der Zielgeraden.
Derzeit erfolgt nämlich die letztmalige öffentliche Auslegung der Planung, nachdem sich der Gemeinderat vor der Sommerpause mit insgesamt 18 eingegangen Stellungnahmen beteiligter Behörden und Einrichtungen auseinander gesetzt hatte. Läuft alles glatt - woran momentan kein Zweifel besteht - könnte der Rat am 18. September in seiner ersten Sitzung nach den Ferien den rechtskräftigen Bebauungsplan beschließen. Wann es mit den Bauarbeiten los geht, wäre dann nur noch eine Frage der Zeit. Auch wenn Rommerskirchen angesichts der in Evinghoven und andernorts gemachten Funde sicherlich noch kein El Dorado für Archäologen ist, spielen auch beim Gelände am Nettesheimer Weg Gesichtspunkte des Bodendenkmalschutzes eine Rolle.
Wie immer sie qualitativ zu bewerten sein mögen, sind von allen vorgetragenen Anregungen die des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege die mit Abstand ausführlichsten - was gleichermaßen auch für den Wertungsvorschlag der Verwaltung gilt. Der Rat gab einstimmig grünes Licht dafür, den Anregungen der Fachbehörde nicht zu folgen. Diesmal geht es den Denkmalschützern allerdings nicht um mögliche Funde mit römischen Hintergrund. Im unmittelbar angrenzenden Planungsgebiet Rommerskirchen Nr.19 haben die Experten archäologische Befunde aus der etwa 2000 vor Christus beginnenden Eisenzeit festgestellt. Das Amt für Bodendenkmalpflege nimmt deshalb an, dass sich dieser Siedlungsplatz auch in den Planbereich für das Altenpflegeheim erstreckt.
Untermauert wird diese Prognose durch zusätzliche Informationen, die unter anderem archäologische Fundplätze östlich des Nettesheimer Wegs gleich gegenüber der Gillbachgrundschule betreffen. Die Behörde jedenfalls geht davon aus, dass sich "Relikte der vorgeschichtlichen Besiedlung" erhalten haben. Um dies genauer zu konkretisieren, fordern die Experten auch hier eine qualifizierte archäologische Prospektion. Erst auf deren Grundlage nämlich lasse sich abschließend beurteilen, ob Belange des Denkmalschutzes der Planung endgültig entgegen stünden. Durch die Schaffung von Baurecht ohne vorherige "Konkretisierung der Denkmalschutzbelange" könnten etwaige Beeinträchtigungen später nicht mehr vermieden werden.
Die Gemeinde überzeugt diese Argumentation nicht; ein bloßer Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler sei "nicht stichhaltig und begründet genug", um für die nötige Abwägung eine Rolle zu spielen. Zudem obliege die Aufklärung des Sachverhalts, etwa durch die genannte archäologische Prospektion, nicht der Gemeinde, sondern vielmehr den Denkmalschützern. Sofern diese nicht in der Lage seien, für die Abwägung relevante Angaben zu vorgeschichtlichen Funden zu machen, muss davon ausgegangen werden, "dass durch die vorliegende Bauleitplanung die Belange der Bodendenkmalpflege nicht berührt werden", lautet der Rommerskirchener Standpunkt. |