NGZ-Online, 19. August 2003
Römische Gräber und Siedlungsreste vermutet
Baugebiet an der Peter-Nettekoven-Straße
Der Entwurf für den Bebauungsplan Peter-Nettekoven-Straße wird derzeit nochmals öffentlich ausgelegt. Den Gemeinderat beschäftigten kürzlich erneut die im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der so genannten Träger öffentlicher Belange. Mit von der Partie war dabei auch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege.
Dessen Stellungnahmen dürften angesichts der soeben abgeschlossenen, drei Monate andauernden Grabungen in Evinghoven im Moment auf besonderes Interesse stoßen. Dies gilt zumal für den Bereich südlich des in Rede stehenden Plangebiets: Wurde in Evinghoven eine "Villa rustica" gefunden, so ist den Archäologen für Hoeningen bekannt, dass in etwa 70 Meter Entfernung von dem potenziellen Baugebiet ein römisches Brandgrab vorhanden war.
Für die Experten ist damit nicht nur die einstige Existenz eines römischen Bestattungsplatzes, sondern auch die einer dazu gehörigen Siedlungsstelle belegt. Den Denkmalschützern zufolge war bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für den benachbarten Bereich "Zur Mühle" versucht worden, den archäologischen Kontext des Befunds zu klären, wie es jüngst hieß. Damals blieb das Unterfangen jedoch erfolglos. Entsprechende Untersuchungen förderten keine Erkenntnisse zutage.
Unbekannt ist demnach die Größe und die Abgrenzung des Bestattungsplatzes. Gleiches gilt für die Lage und Ausdehnung der benachbarten Siedlung. Da nicht auszuschließen ist, dass sich Überreste aus der Zeit der bis ins fünfte Jahrhundert andauernden römischen Präsenz auch im Plangebiet Peter-Nettekoven-Straße erhalten haben, bittet das Fachamt, seiner in Overath ansässigen Außenstelle den Beginn der Erdarbeiten anzuzeigen. Der vom Rat gebilligte Wertungsvorschlag der Verwaltung fällt kurz und bündig aus: "Die Anregung wurde zur Kenntnis genommen und wird zur gegebenen Zeit berücksichtigt."
Um die Versickerung des Regenwassers zu gewährleisten vertraut die Gemeinde in vollem Umfang den Vorschlägen des Erftverbands. Art und Ausführung der entsprechenden Vorrichtung sollen mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Neuss abgestimmt werden. Das auf den Privatgrundstücken anfallende Regenwasser soll auch dort versickern. Der auf den Straßen anfallende Niederschlag soll in den bereits vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden.
Berücksichtigen will die Gemeinde auch die Vorstellungen des Kreises Neuss, wie die Eingriffe in den Naturhaushalt mit den nötigen Ausgleichsmaßnahmen bilanziert werden. Anders als das Staatliche Umweltamt Krefeld hat man in Rommerskirchen offensichtlich keine Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes: Ein unmittelbar an das Plangebiet angrenzender landwirtschaftlicher Betrieb ist der Landwirtschaftskammer Rheinland zufolge nämlich stillgelegt. Mit Geräuschen und Gerüchen, die die Wohnqualität beeinträchtigen könnten, sei daher nicht zu rechnen. |