NGZ-Online, 20. Oktober 2001

Hofwüstung "Alt Kusen" wirft viele Fragen auf

Historische Grabenanlage im Broicherdorf

barni

Nach Tuppenhof mitsamt Außengelände, Alter Landwehr, Holzbüttger Haus und Nordkanal gibt es jetzt offiziell ein viertes Bodendenkmal auf Kaarster Stadtgebiet: Nach einem entsprechenden Hinweis des Kaarster Künstlers und früheren sachkundigen Bürgers im Kulturausschuss, Hans-Walther Gerresheim, und in Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn beschloss der Kulturausschuss jetzt, die Grabenanlage und Hofwüstung "Alt Kusen" mit in die Denkmalliste aufzunehmen.

Hofwüstung
Die Grabenanlage und so genannte Hofwüstung "Alt Kusen" auf dem Gelände von Hanns Langenfels im Broicherdorf ist jetzt als viertes Bodendenkmal im Stadtgebiet in die Denkmalliste eingetragen worden.
NGZ-Foto: H. Jazyk

Schade nur, dass an eine genaue Untersuchung des Bodendenkmals zurzeit nicht zu denken ist. Sie liegt auf dem Grund von Landwirt Hanns Langenfels und ist so ohne Weiteres nicht zu entdecken: Durch Buschwerk verdeckt liegt die Grabenanlage im Ortsteil Broicherdorf, 100 Meter südlich der Autobahn A52 und 200 Meter nordwestlich des Bützgeshofes. Die Anlage hat einen trapezförmigen Grundriss mit einer Seitenlänge von 82 mal 60 Metern. An der Westseite ist der Graben unterbrochen - hier dürfte sich die ehemalige Hofzufahrt befunden haben. Der Innenbereich ist leicht erhöht, die Gräben sind gut erhalten.

Hinweise auf einen möglichen Hof "Alt Kusen" hat das Amt für Bodendenkmalpflege in historischen Karten ausgemacht: Die Urkatasterkarte von 1810 zeigt eine ausparzellierte Fläche, die mit der heute noch erhaltenen Grabenanlage in Übereinstimmung gebracht werden kann. Diese Parzelle liegt nördlich eines Weges, der vom Broicherdorf am Bützgeshof und Kusenhof vorbei zum Böckemeshof führte. Die Grabenanlage wird mit dem Hof Kusen in Verbindung gebracht, der im Mittelalter zum Besitz der Familie von Lauvenburg gehörte.

Der Hof ist ein Stück Siedlungsgeschichte im Kaarster Raum, die vor allem im 12. und 13. Jahrhundert durch zahlreiche größere Einzelhöfe geprägt ist. Was die Sache besonders interessant macht, drückt das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege so aus: "Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Boden mit materiellen Hinterlassenschaften wie Bodenverfärbungen und/oder Einzelfunden zu rechnen, die Hinweise auf Funktion und Zeitpunkt der Errichtung der Grabenanlage geben."

Die Gräben - so die Denkmalbehörde - "hatten Schutz- und Wehrfunktion beziehungsweise bezeichneten einen besonderen Rechtsstatus des Gebietes". Kulturamtsleiter Udo Schmitz geht davon aus, dass der Hof im Dreißigjährigen Krieg, vielleicht auch schon eher, zerstört worden ist. Wovon er nicht ausgeht: Dass das vielbeschäftigte Amt für Bodendenkmalpflege das Areal in absehbarer Zeit genauer untersucht. Schmitz weist ausdrücklich darauf hin: "Privatleuten ist es nicht gestattet, dort Ausgrabungen vorzunehmen."

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